Sunday 15 October 2017

Rechnungswesen For Cancled Stock Options Ifrs


Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen reaktionsfähigeren und personalisierten Service zu bieten. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Benutzung unserer Cookies einverstanden. Bitte lesen Sie unseren Cookie Hinweis für weitere Informationen über die Cookies, die wir verwenden und wie zu löschen oder zu blockieren. Die volle Funktionalität unserer Website wird in Ihrer Browser-Version nicht unterstützt, oder Sie haben möglicherweise den Kompatibilitätsmodus ausgewählt. Deaktivieren Sie den Kompatibilitätsmodus, aktualisieren Sie Ihren Browser auf mindestens Internet Explorer 9 oder versuchen Sie es mit einem anderen Browser wie Google Chrome oder Mozilla Firefox. IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Quick Article Links IFRS 2 Die aktienbasierte Vergütung verlangt, dass aktienbasierte Vergütungen (wie z. B. gewährte Aktien, Aktienoptionen oder Aktienwertsteigerungsrechte) in ihren Abschlüssen, einschließlich Transaktionen mit Mitarbeitern oder anderen, anteilsbasierte Vergütungen anerkennen Parteien in bar, anderen Vermögenswerten oder Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens. Für aktienbasierte Vergütungen und aktienbasierte Vergütungen sowie für die Auswahl von Bar - oder Eigenkapitalinstrumenten werden spezifische Anforderungen berücksichtigt. IFRS 2 wurde ursprünglich im Februar 2004 ausgegeben und erstmals auf Geschäftsjahre angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Geschichte des IFRS 2 G41 Diskussionspapier Rechnungslegung für aktienbasierte Vergütungen veröffentlicht Kommentarschluss 31. Oktober 2000 Projekt zur IASB-Agenda hinzugefügt Geschichte des Projekts IASB fordert Stellungnahmen zum G41-Diskussionspapier Rechnungslegung für aktienbasierte Vergütungen Anmeldeschluss 15. Dezember 2001 Exposure Draft ED 2 Anteilsbasierte Vergütung veröffentlicht Anmeldeschluss 7. März 2003 IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen (Änderung von IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Geändert durch Verbesserungen der IFRS (Anwendungsbereich von IFRS 2 und überarbeiteter IFRS 3) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Geändert durch Konzernbezogene aktienbasierte Vergütungstransaktionen Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Geändert durch Jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklus (Definition der Ausübungsbedingungen) Perioden beginnend am oder nach dem 1. Juli 2014 Geändert durch Einstufung und Bewertung von anteilsbasierten Vergü - tungstransaktionen (Änderungen von IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen Interpretationen Zu prüfende Änderungen Zusammenfassende Darstellung von IFRS 2 Deloitte IFRS Global Office hat eine aktualisierte Version unseres IAS Plus Leitfadens zu IFRS 2 Share-based Payment 2007 (PDF 748k, 128 Seiten) veröffentlicht. Der Leitfaden erläutert nicht nur die Detailbestimmungen des IFRS 2, sondern auch die Anwendung in vielen Praxisfällen. Aufgrund der Komplexität und Vielfalt der aktienbasierten Vergütungen in der Praxis ist es nicht immer möglich, endgültig zu sein, was die richtige Antwort ist. In diesem Leitfaden teilt Deloitte jedoch gemeinsam mit Ihnen unseren Lösungsansatz, der unserer Ansicht nach dem Ziel des Standards entspricht. Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters Eine vierseitige Zusammenfassung von IFRS 2 finden Sie in einer Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters (PDF 49k). Definition der aktienbasierten Vergütung Eine aktienbasierte Vergütung ist eine Transaktion, bei der das Unternehmen Güter oder Dienstleistungen entweder als Gegenleistung für seine Eigenkapitalinstrumente oder Verbindlichkeiten für Beträge erhält, die auf dem Preis der Gesellschaftsanteile oder anderer Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens beruhen . Die Rechnungslegungsanforderungen für die aktienbasierte Vergütung hängen von der Abwicklung der Transaktion ab, dh von der Emission von (a) Eigenkapital, (b) Barmitteln oder (c) Eigenkapital oder Barmitteln. Das Konzept der aktienbasierten Vergütungen ist breiter als Aktienoptionen. IFRS 2 umfasst die Ausgabe von Aktien oder Aktienrechten als Gegenleistung für Leistungen und Waren. Beispiele von Posten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fallen, sind Aktienwertsteigerungsrechte, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Aktienoptionspläne und Pläne, in denen die Ausgabe von Aktien (oder Aktienrechten) vom Markt oder vom Markt abhängig sein kann Bedingungen. IFRS 2 gilt für alle Gesellschaften. Es gibt keine Befreiung für private oder kleinere Unternehmen. Darüber hinaus sind Tochtergesellschaften, die ihre Eltern oder Tochtergesellschaften als Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen nutzen, im Rahmen des Standards. Es gibt zwei Befreiungen des allgemeinen Anwendungsbereichs: Erstens sollte die Ausgabe von Anteilen an einem Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass aktienbasierte Vergütungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von denen im Zusammenhang mit fortgeführten Mitarbeiterdienstleistungen unterschieden werden. Zudem behandelt IFRS 2 keine anteilsbasierten Vergütungen im Rahmen der Ziffern 8-10 von IAS 32 Finanzinstrumente: Präsentation. Oder die Ziffern 5-7 von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Daher sollten IAS 32 und IAS 39 für marktbasierte Derivatkontrakte angewandt werden, die in Aktien oder Aktienrechten abgewickelt werden können. IFRS 2 gilt nicht für aktienbasierte Vergütungsvorgänge, außer für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Dividendenausschüttungen, der Erwerb eigener Aktien und die Ausgabe zusätzlicher Aktien fallen daher nicht in den Anwendungsbereich. Ansatz und Bewertung Die Ausgabe von Aktien oder Aktienrechten erfordert eine Erhöhung des Anteils des Eigenkapitals. IFRS 2 verlangt, dass der Verrechnungsbetrag aufwandswirksam ist, wenn die Zahlung für Waren oder Dienstleistungen kein Vermögenswert darstellt. Der Aufwand ist zu erfassen, wenn die Waren oder Dienstleistungen verbraucht werden. Zum Beispiel würde die Ausgabe von Aktien oder Rechte auf Aktien zu kaufen Inventar als eine Erhöhung der Inventur präsentiert werden und würde nur dann aufgewendet werden, wenn das Inventar verkauft oder beeinträchtigt wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausgabe von vollständig in Anspruch genommenen Aktien oder Aktienrechten auf vergangene Leistungen zurückzuführen ist, wobei der volle Zeitwert des beizulegenden Zeitwertes sofort er - forderlich ist. Die Ausgabe von Anteilen an Mitarbeiter mit etwa einer dreijährigen Sperrfrist gilt als Dienstleistung über den Erdienungszeitraum. Daher sollte der beizulegende Zeitwert der am Tag der Zuteilung ermittelten anteilsbasierten Vergütung über den Erdienungszeitraum aufgewandt werden. Grundsätzlich entspricht der Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen, die auf Aktien basieren, gleich dem Vielfachen der gesamten beizulegenden Zeitwerte und dem beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente. Kurz gesagt, es gibt Abstimmung bis zu reflektieren, was passiert während der Vesting-Periode. Wenn jedoch die aktienbasierte Vergütung mit aktienbasierter Vergütung eine marktbezogene Performance-Bedingung aufweist, wird der Aufwand weiterhin erfasst, wenn alle anderen Ausübungsbedingungen erfüllt sind. Das folgende Beispiel zeigt eine typische aktienbasierte Vergütung. Abbildung Anerkennung der Mitarbeiteraktienoption Die Gesellschaft gewährt insgesamt 100 Aktienoptionen an 10 Mitglieder ihrer Geschäftsleitung (jeweils 10 Optionen) am 1. Januar 20X5. Diese Optionen bestehen zum Ende eines Dreijahreszeitraums. Die Gesellschaft hat festgestellt, dass jede Option zum Zeitpunkt der Gewährung von 15 Jahren einen beizulegenden Zeitwert hat. Das Unternehmen geht davon aus, dass alle 100 Optionen zum 30. Juni 20X5 - dem Ende der ersten sechsmonatigen Zwischenberichterstattung - anstehen Periode. Dr. Aktienoptionsaufwand (90 15) 6 Perioden 225 pro Periode. 225 4 250250250 150 Je nach Art der anteilsbasierten Vergütung kann der beizulegende Zeitwert durch den Wert der ausgegebenen Aktien oder Aktienrechte oder durch den Wert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bestimmt werden. Grundsätzlich sollten Geschäfte, bei denen Waren oder Dienstleistungen als Gegenleistung für Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens eingehen, mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bewertet werden. Nur wenn der beizulegende Zeitwert der Waren oder Dienstleistungen nicht verlässlich bestimmt werden kann, wäre der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu verwenden. Messung von Mitarbeiteraktienoptionen. Für Transaktionen mit Mitarbeitern und anderen Personen, die ähnliche Leistungen erbringen, ist das Unternehmen verpflichtet, den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu bewerten, da es in der Regel nicht möglich ist, den beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Mitarbeiterleistungen zuverlässig abzuschätzen. Bei der Bewertung von Fair Value - Optionen. Für Transaktionen, die zum beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente (wie Geschäfte mit Mitarbeitern) bewertet werden, ist der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung zu bewerten. Bei der Messung der Fair Value - Waren und Dienstleistungen. Für Geschäfte, die zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bewertet werden, ist der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Waren oder Dienstleistungen zu schätzen. Messanleitung. Für nach dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente gemessene Waren oder Dienstleistungen legt IFRS 2 fest, dass bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwertes der Aktien oder Optionen am relevanten Bewertungstag (soweit nicht anders ausgewiesen) grundsätzlich Ausübungsbedingungen nicht berücksichtigt werden über). Stattdessen werden die Ausübungsbedingungen durch die Anpassung der Anzahl der in die Bewertung des Transaktionsbetrags einbezogenen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt, so dass letztlich der für Gegenstände oder Dienstleistungen als Gegenleistung für die gewährten Eigenkapitalinstrumente anerkannte Betrag auf der Eigenkapitalausstattung beruht Instrumente, die schließlich Weste. Mehr Messführung. IFRS 2 verlangt, dass der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente, soweit verfügbar, auf Marktpreisen basiert und die Bedingungen, unter denen diese Eigenkapitalinstrumente gewährt werden, zu berücksichtigen sind. In Ermangelung von Marktpreisen wird der beizulegende Zeitwert unter Verwendung einer Bewertungsmethode geschätzt, um zu schätzen, was der Preis dieser Eigenkapitalinstrumente am Messetag in einem Arrestgeschäft zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien gewesen wäre. Der Standard gibt nicht an, welches bestimmte Modell verwendet werden soll. Wenn der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Nach IFRS 2 ist die aktienbasierte Vergütung mit dem beizulegenden Zeitwert für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen zu bewerten. IFRS 2 erlaubt die Verwendung des inneren Wertes (dh des beizulegenden Zeitwerts der Aktien abzüglich des Ausübungspreises) in den seltenen Fällen, in denen der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente nicht verlässlich ermittelt werden kann. Dies ist jedoch nicht einfach am Tag der Gewährung gemessen. Ein Unternehmen müsste an jedem Berichtsstichtag bis zur endgültigen Abwicklung den inneren Wert neu bewerten. Leistungsbedingungen. IFRS 2 unterscheidet zwischen dem Umgang mit marktbasierten Performance-Bedingungen und den nicht marktorientierten Performance-Bedingungen. Marktbedingungen sind jene, die sich auf den Marktpreis eines Gesellschaftskapitals beziehen, wie z. B. die Erreichung eines bestimmten Aktienkurses oder eines bestimmten Ziels auf der Grundlage eines Vergleichs des Unternehmenspreises mit einem Index der Aktienkurse anderer Unternehmen. Marktbezogene Performance-Bedingungen werden in die zeitpunktbezogene Fair-Value-Bewertung einbezogen (ähnlich werden nicht-vesting Bedingungen bei der Bewertung berücksichtigt). Der Fair Value der Eigenkapitalinstrumente wird jedoch nicht angepasst, um nicht marktbasierte Leistungsmerkmale zu berücksichtigen, die stattdessen durch die Anpassung der Anzahl der in die Bewertung des aktienbasierten Vergütungstransaktors einbezogenen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt werden Berichtigt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Eigenkapitalinstrumente gehandelt werden. Anmerkung: Jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklusänderungen s die Definitionen der Ausübungsbedingungen und Marktbedingung und fügt Definitionen für Leistungsbedingung und Dienstbedingung (die vorher Bestandteil der Definition der Ausübungsbedingung waren). Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Änderungen, Streichungen und Abschlüsse Die Feststellung, ob eine Änderung der Bedingungen Auswirkungen auf den bilanzierten Betrag hat, hängt davon ab, ob der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente größer ist Als der beizulegende Zeitwert der ursprünglichen Instrumente (beide zu dem Umstellungszeitpunkt bestimmt). Eine Änderung der Bedingungen, zu denen Eigenkapitalinstrumente gewährt wurden, kann Auswirkungen auf die zu erfassenden Aufwendungen haben. IFRS 2 verdeutlicht, dass die Leitlinien für Änderungen auch für Instrumente gelten, die nach dem Ausübungszeitpunkt geändert wurden. Sofern der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente höher ist als der beizulegende Zeitwert der Altinstrumente (z. B. durch Verringerung des Ausübungspreises oder Ausgabe zusätzlicher Instrumente), wird der Inkrementalbetrag über die verbleibende Wartezeit analog zum Original erfasst Menge. Erfolgt die Änderung nach Ablauf der Sperrfrist, so wird der inkrementelle Betrag sofort erkannt. Sofern der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente unter dem beizulegenden Zeitwert der Altinstrumente liegt, sollte der ursprüngliche beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente als unverändert bewertet werden. Die Streichung oder Abwicklung von Eigenkapitalinstrumenten wird als eine Beschleunigung des Erdienungszeitraums verbucht, weshalb jeder nicht anerkannte Betrag, der ansonsten verrechnet worden wäre, unverzüglich zu erfassen ist. Alle Zahlungen, die mit der Annullierung oder Abwicklung (bis zum beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente) getätigt werden, sollten als Rückkauf einer Beteiligung bilanziert werden. Jegliche über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente hinausgehende Zahlung wird als Aufwand erfasst. Neue Eigenkapitalinstrumente können als Ersatz für aufgegebene Eigenkapitalinstrumente identifiziert werden. In diesen Fällen werden die umgesetzten Eigenkapitalinstrumente als Änderungen berücksichtigt. Der beizulegende Zeitwert der ersetzten Eigenkapitalinstrumente wird zum Gewährungszeitpunkt bestimmt, während der beizulegende Zeitwert der stornierten Instrumente zum Zeitpunkt der Kündigung, abzüglich etwaiger Barauszahlungen bei Annullierung, die als Abzug vom Eigenkapital bilanziert werden, bestimmt wird. Offenlegung Geforderte Angaben beinhalten: Art und Umfang der anteilsbasierten Vergütungsregelungen, die während des Zeitraums bestanden, in dem der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen oder der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente während des Berichtszeitraums die Wirkung der Aktie bestimmt wurden - basierten Zahlungsvorgängen auf das Ergebnis der Periode für den Zeitraum und seine Finanzlage. Inkrafttreten IFRS 2 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Eine frühere Anwendung wird gefördert. Überleitung Sämtliche nach dem 7. November 2002 gewährten aktienbasierten Vergütungen, die noch nicht am Tag des Inkrafttretens von IFRS 2 bestehen, werden nach den Vorschriften des IFRS 2 bilanziert. Die Gesell - schaften sind zulässig und ermutigt, aber nicht erforderlich Dieser IFRS auf andere Eigenkapitalinstrumente, wenn (und nur wenn) das Unternehmen zuvor den Marktwert der nach IFRS 2 ermittelten Eigenkapitalinstrumente öffentlich offengelegt hat. Die nach IAS 1 dargestellten Vergleichsinformationen werden für alle Zuwendungen von Die den Anforderungen des IFRS 2 entsprechen. Die Anpassung, die diese Änderung widerspiegelt, wird in der Eröffnungsbilanz der Gewinnrücklagen für den frühesten dargestellten Zeitraum dargestellt. IFRS 2 ändert § 13 der IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, um eine Freistellung für aktienbasierte Vergütungsvorgänge einzuführen. Ähnlich wie Unternehmen, die bereits IFRS anwenden, müssen Erstanwender IFRS 2 für aktienbasierte Vergütungsgeschäfte am oder nach dem 7. November 2002 anwenden. Darüber hinaus ist ein Erstanwender nicht verpflichtet, IFRS 2 auf anteilsbasierte Vergütungen anzuwenden Nach dem 7. November 2002, der vor dem späteren Zeitpunkt (a) dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS und b) dem 1. Januar 2005 besteht. Ein Erstanwender kann beschließen, IFRS 2 früher nur anzuwenden, wenn er den beizulegenden Zeitwert der Aktie offen gelegt hat Aktienbasierte Vergütungen, die zum Bewertungsstichtag gemäß IFRS 2 ermittelt wurden. Abweichungen zum FASB Statement 123 Revised 2004 Im Dezember 2004 veröffentlichte der US FASB die FASB Statement 123 (Revised 2004) Aktienbasierte Vergütung. Gemäß Statement 123 (R) sind die Entschädigungskosten für aktienbasierte Vergütungsvorgänge im Abschluss anzugeben. Klicken Sie für FASB Pressemitteilung (PDF 17k). Deloitte (USA) hat eine Sonderausgabe seines Heads Up-Newsletters veröffentlicht, in dem die wichtigsten Konzepte der FASB-Erklärung Nr. 123 (R) zusammengefasst sind. Klicken Sie hier, um den Heads Up Newsletter herunterzuladen (PDF 292k). Während die Aussage 123 (R) weitgehend mit IFRS 2 übereinstimmt, bleiben einige Unterschiede bestehen, wie in einem QampA-Dokument FASB beschrieben, das zusammen mit dem neuen Statement: Q22 veröffentlicht wird. Ist die Erklärung mit den International Financial Reporting Standards konvergent Die Aussage ist weitgehend mit dem International Financial Reporting Standard (IFRS) 2, Anteilsbasierte Vergütung, konvergent. Die Aussage und der IFRS 2 haben das Potenzial, sich nur in wenigen Bereichen zu unterscheiden. Die wichtigsten Bereiche werden nachfolgend kurz beschrieben. IFRS 2 erfordert die Anwendung der modifizierten Stichtagsmethode für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Nichtmitgliedern. Demgegenüber verlangt die Ausgabe 96-18, dass die Gewährung von Aktienoptionen und anderen Eigenkapitalinstrumenten an Nichtmit - glieder zu einem früheren Zeitpunkt (1) dem Zeitpunkt, zu dem eine Verpflichtungsermächtigung durch die Gegenpartei zum Erwerb der Eigenkapitalinstrumente erreicht wird, oder (2) An dem die Leistung der Gegenpartei abgeschlossen ist. IFRS 2 enthält strengere Kriterien, um festzustellen, ob ein Mitarbeiterbeteiligungsplan kompensatorisch ist oder nicht. Infolgedessen werden einige Mitarbeiterbeteiligungspläne, für die IFRS 2 eine Anerkennung von Entschädigungskosten erfordert, nicht als Anpassungskosten im Sinne der Erklärung angesehen. IFRS 2 wendet dieselben Maßanforderungen an Mitarbeiteraktienoptionen an, unabhängig davon, ob der Emittent eine öffentliche oder eine nicht-öffentliche Einheit ist. Die Erklärung verlangt, dass ein nicht öffentliches Unternehmen seine Optionen und ähnliche Eigenkapitalinstrumente auf der Grundlage ihres beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt, es sei denn, es ist nicht praktikabel, die erwartete Volatilität des Unternehmenspreises zu bewerten. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, seine Aktienoptionen und ähnliche Instrumente zu einem Wert zu bewerten, der die historische Volatilität eines entsprechenden Branchenindexes verwendet. In Steuerhoheitsgebieten wie den Vereinigten Staaten, in denen der Zeitwert von Aktienoptionen grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig ist, ist nach IFRS 2 keine latenten Steueransprüche für die Vergütungskosten im Zusammenhang mit der Zeitwertkomponente des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswertes zu erfassen vergeben. Ein latenter Steueranspruch wird nur dann erfasst, wenn die Aktienoptionen einen intrinsischen Wert aufweisen, der steuerlich abzugsfähig ist. Daher wird ein Unternehmen, das eine at-the-money Aktienoption an einen Mitarbeiter im Austausch für Dienstleistungen gewährt, Steuereffekte nicht anerkennen, bis diese Auszahlung in-the-money ist. Demgegenüber erfordert die Aufstellung die Anerkennung eines latenten Steueranspruchs auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes des Zuschusses. Die Auswirkungen nachfolgender Kursrückgänge (oder fehlende Erhöhung) spiegeln sich in der Bilanzierung der latenten Steueransprüche nicht wider, bis die entsprechenden Vergütungskosten steuerlich erfasst werden. Die Effekte der nachfolgenden Erhöhungen, die über steuerliche Vorteile hinausgehen, werden erfasst, wenn sie die zu zahlenden Steuern beeinflussen. Die Aussage erfordert einen Portfolioansatz bei der Ermittlung von steuerlichen Mehrwertsteigerungen von Kapitalbeteiligungen, die zum Ausgleich von Abschreibungen von latenten Steueransprüchen zur Verfügung stehen, während IFRS 2 einen individuellen Instrumentenansatz erfordert. Somit werden einige Abschreibungen auf aktive latente Steuern, die in der Kapitalflussrechnung in der Kapitalrücklage angesetzt werden, in der Ermittlung des Nettoertrages nach IFRS 2 erfasst. Abweichungen zwischen der Statement und IFRS 2 können in Zukunft weiter reduziert werden, wenn das IASB Und die FASB prüfen, ob sie zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um ihre jeweiligen Rechnungslegungsstandards für aktienbasierte Vergütungen weiter zu konvergieren. März 2005: SEC Personal Accounting Bulletin 107 Am 29. März 2005 veröffentlichten die Mitarbeiter der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde das Personal Accounting Bulletin 107, das sich mit Schätzungen und anderen Rechnungslegungsfragen für aktienbasierte Vergütungsregelungen von Aktiengesellschaften nach dem FASB-Statement 123R Share-Based befasst Zahlung. Für Unternehmen der öffentlichen Hand sind die Bewertungen gemäß Statement 123R ähnlich denen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung. SAB 107 enthält Leitlinien für aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Nichtmitgliedstaaten, den Übergang von nicht öffentlichem zu öffentlichem Unternehmensstatus, Bewertungsmethoden (einschließlich Annahmen wie erwartete Volatilität und erwartete Laufzeit) sowie die Bilanzierung bestimmter rückzahlbarer Finanzinstrumente, die im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütung ausgegeben werden Vereinbarungen, die Einstufung von Vergütungsaufwendungen, Non-GAAP-Finanzkennzahlen, die erstmalige Anwendung von Statement 123R in einer Zwischenperiode, die Aktivierung von Entschädigungskosten im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsregelungen, die die steuerlichen Auswirkungen der aktienbasierten Vergütungsregelungen berücksichtigen Über die Annahme von Statement 123R, über die Änderung von Mitarbeiteraktienoptionen vor Annahme der Statement 123R und über Offenlegungen in der Managements Discussion and Analysis (MDampA) im Anschluss an die Annahme der Statement 123R. Eine der Interpretationen in SAB 107 ist, ob es Unterschiede zwischen Statement 123R und IFRS 2 gibt, die zu einem Abstimmungsposten führen würden: Frage: Gibt es nach Ansicht der Mitarbeiter Unterschiede in den Bewertungsvorschriften für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Mitarbeitern im Rahmen der International Accounting (IFRS 2) und Statement 123R, die zu einer Überleitungsposition nach Ziffer 17 oder 18 des Formblatts 20-F führen würden. Interpretive Response: Das Personal ist der Auffassung, dass die Anwendung der Leitlinien nach IFRS 2 in Bezug auf die Bewertung von Mitarbeiteraktienoptionen würde im Allgemeinen zu einer Fair Value-Bewertung führen, die mit dem Fair Value-Ziel in der Konzernrechnung 123R übereinstimmt. Dementsprechend vertritt der Stab die Auffassung, dass die Anwendung der Messungsrichtlinie für die Statement 123Rs in der Regel nicht zu einer Überleitungsposition führen würde, die gemäß Ziffer 17 oder 18 des Formulars 20-F für einen ausländischen Privatemittenten gemeldet werden muss, der die Bestimmungen von IFRS 2 für Aktien erfüllt hat Zahlungsverkehr mit Mitarbeitern. Jedoch erinnert das Personal an ausländische private Emittenten, dass es gewisse Unterschiede zwischen den Richtlinien in IFRS 2 und Statement 123R gibt, die zu einer Vereinbarkeit von Positionen führen können. Bear, Stearns Studie zum Einfluss von Aktienoptionen in den USA Wenn US-Aktiengesellschaften im Jahr 2004 aufgefordert wurden, Mitarbeiteraktienoptionen aufzuwenden, wie dies im Rahmen der FASB-Statement 123R Share-Based Payment erforderlich ist Beginnend im dritten Quartal 2005: das gemeldete Ergebnis nach Steuern im Jahr 2004 aus fortgeführten Aktivitäten der SampP 500-Unternehmen wäre um 5 reduziert worden, und 2004 hätten die NASDAQ 100 nach Steuern das Ergebnis der fortgeführten Aktivitäten um 22 reduziert Sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie von der Equity Research-Gruppe bei Bear, Stearns amp Co. Inc. durchgeführt. Der Zweck der Studie ist es, Investoren zu helfen, die Auswirkungen zu bewerten, die Aufwendungen für Mitarbeiteraktienoptionen auf das Ergebnis 2005 der US-amerikanischen Unternehmen haben werden. Die Bear, Stearns-Analyse basierte auf den Aktienoptionsauskünften von 2004 in den zuletzt eingereichten 10Ks der Gesellschaften, die am 31. Dezember 2004 SampP 500 und NASDAQ 100 Bestandteile waren. Die Ergebnisse der Studie zeigen die Ergebnisse nach Unternehmen, nach Sektoren und nach Industrie. Die Besucher von IAS Plus werden wahrscheinlich die Studie von Interesse finden, da die Anforderungen von FAS 123R für öffentliche Unternehmen denen von IFRS 2 sehr ähnlich sind. Wir danken Bear, Stearns für die Genehmigung, die Studie über IAS Plus zu veröffentlichen. Der Bericht bleibt Copyright Bär, Stears amp Co. Inc. alle Rechte vorbehalten. Klicken Sie hier, um den Ergebniseffekt 2004 auf dem SampP 500 amp NASDAQ 100 Ergebnis (PDF 486k) herunterzuladen. November 2005: Standard Amp Poors Studie über die Auswirkungen von Aktienoptionen Im November 2005 veröffentlichte Standard Amp Poors einen Bericht über die Auswirkungen von Aktienoptionen auf die SampP 500 Unternehmen. FAS 123 (R) erfordert die Ausgabe von Aktienoptionen (obligatorisch für die meisten SEC-Registranten im Jahr 2006). IFRS 2 ist nahezu identisch mit FAS 123 (R). SampP gefunden: Option Kosten reduzieren SampP 500 Ergebnis von 4,2. Informationstechnologie ist am stärksten betroffen, so dass das Ergebnis um 18 P E-Ratios für alle Sektoren erhöht werden, wird aber unter dem historischen Durchschnitt bleiben. Die Auswirkung der Optionsausgaben auf die Standard Amp Poors 500 ist spürbar, aber in einem Umfeld mit Rekordgewinnen, hohen Margen und historisch niedrigen betrieblichen Preis-Gewinn-Verhältnissen ist der Index seit Jahrzehnten in seiner besten Position, um den zusätzlichen Aufwand zu absorbieren . SampP tritt mit jenen Unternehmen auf, die versuchen, das Ergebnis vor Abzug von Aktienoptionsaufwendungen und mit jenen Analysten zu unterstreichen, die Optionsausgaben ignorieren. Der Bericht hebt hervor, dass: Standard amp Poors in allen Ertragswerten über alle Geschäftsbereiche hinweg einen Optionsposten erfassen und berichten wird. Dazu gehören das operative Geschäft, wie berichtet und Core, und es gilt für seine analytische Arbeit in den SampP Domestic Indizes, Aktien Reports, sowie seine Vorwärts-Schätzungen. Es enthält alle seine elektronischen Produkte. Die Investment-Community profitiert von klaren und konsistenten Informationen und Analysen. Eine konsequente Ertragsmethodik, die auf anerkannten Rechnungslegungsstandards und - verfahren aufbaut, ist ein wesentlicher Bestandteil der Anlage. Durch die Unterstützung dieser Definition trägt Standard Amp Poors zu einem zuverlässigeren Investitionsumfeld bei. Die aktuelle Debatte über die Darstellung von Gewinnausschüttungen, die Optionsausgaben ausschließen, in der Regel als Non-GAAP-Ergebnis bezeichnet, spricht mit dem Kern der Corporate Governance. Darüber hinaus werden viele Aktienanalysten dazu ermutigt, ihre Schätzungen auf Non-GAAP-Erträge zu stützen. Während wir nicht erwarten, dass die EBBS (Earnings Before Bad Stuff) Pro-forma-Erträge von 2001 wiederholt werden, hängt die Fähigkeit, Fragen und Sektoren zu vergleichen, von einem akzeptierten Satz von Rechnungslegungsregeln ab, die von allen beobachtet werden. Um fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen, benötigt die Investorengemeinschaft Daten, die den anerkannten Rechnungslegungsverfahren entsprechen. Von noch mehr Sorge ist die Auswirkung, die solche alternative Darstellung und Berechnungen auf das reduzierte Maß an Vertrauen und Vertrauen Investoren in der Unternehmensberichterstattung haben könnte. Die Corporate-Governance-Ereignisse der letzten zwei Jahre haben das Vertrauen vieler Investoren, Vertrauen, das Jahre dauern wird, um zurück zu verdienen erodiert. In einer Ära des sofortigen Zugangs und sorgfältig scripted Investorenfreigaben ist Vertrauen jetzt ein Hauptausgabe. Januar 2008: Änderung von IFRS 2 zur Klärung von Ausübungsbedingungen und Stornierungen Am 17. Januar 2008 hat das IASB endgültige Änderungen an IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung veröffentlicht, um die Ausübungsbedingungen und Streichungen wie folgt zu klären: Die Ausübungsbedingungen gelten ausschließlich für Dienst - und Leistungsbedingungen . Andere Merkmale einer anteilsbasierten Vergütung sind keine Ausübungsbedingungen. Nach IFRS 2 sollten Merkmale einer anteilsbasierten Vergütung, die keine Ausübungsbedingungen darstellen, in den beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütung einbezogen werden. Der Marktwert beinhaltet auch marktbedingte Ausübungsbedingungen. Alle Stornierungen, ob vom Unternehmen oder von anderen Parteien, sollten die gleiche Buchhaltungs-Behandlung erhalten. Nach IFRS 2 wird eine Aufhebung von Eigenkapitalinstrumenten als eine Beschleunigung der Erdienungsperiode berücksichtigt. Daher wird jeder Betrag, der nicht berücksichtigt wurde, sofort verrechnet. Sämtliche Zahlungen mit der Kündigung (bis zum beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente) werden als Rückkauf einer Beteiligung verbucht. Eine Zahlung über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente wird als Aufwand erfasst. Der Verwaltungsrat hatte die Änderung in einem Entwurf am 2. Februar 2006 vorgeschlagen. Die Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Deloitte hat eine Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters veröffentlicht, in der die Änderungen zu IFRS 2 für Ausübungsbedingungen und Stornierungen (PDF 126k) erläutert werden. Juni 2009: IASB ändert IFRS 2 für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen im Konzern mit Barausgleich, zieht IFRICs 8 und 11 zurück Am 18. Juni 2009 hat das IASB Änderungen an IFRS 2 Aktienbasierte Vergütungen veröffentlicht, die die Bilanzierung von bargeldbezahlten, Basierten Zahlungsverkehr. Die Änderungen klären, wie eine einzelne Tochtergesellschaft in einem Konzern in ihrem eigenen Jahresabschluss einige aktienbasierte Vergütungsregelungen berücksichtigen sollte. In diesen Vereinbarungen erhält die Tochtergesellschaft Waren oder Dienstleistungen von Arbeitnehmern oder Lieferanten, aber ihre Muttergesellschaft oder eine andere Einrichtung in der Gruppe muss diese Lieferanten zahlen. Die Änderungen stellen klar, dass: Ein Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen in einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhält, muss diese Waren oder Dienstleistungen berücksichtigen, unabhängig davon, welches Unternehmen in der Gruppe die Transaktion abwickelt und ob die Transaktion in Aktien oder in bar abgerechnet wird . In IFRS 2 hat ein Konzern die gleiche Bedeutung wie in IAS 27 Konzern - und separate Einzelabschlüsse. Das heißt, es umfasst nur eine Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaften. Die Änderungen von IFRS 2 enthalten auch Leitlinien, die zuvor in IFRIC 8 Geltungsbereich von IFRS 2 und IFRIC 11 IFRS 2Group - und Treasury-Share-Transaktionen enthalten sind. Infolgedessen hat das IASB IFRIC 8 und IFRIC 11 zurückgezogen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen und rückwirkend anzuwenden sind. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Klicken Sie für IASB Pressemitteilung (PDF 103k). Juni 2016: IASB klärt die Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Vergütungen Am 20. Juni 2016 hat der International Accounting Standards Board (IASB) endgültige Änderungen an IFRS 2 veröffentlicht, die die Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Vergü - tungstransaktionen präzisieren - abgesetzte aktienbasierte Vergütungstransaktionen, die eine Performance-Bedingung beinhalten. IFRS 2 enthielt bislang keine Hinweise darauf, wie sich die Ausübungsbedingungen auf den beizulegenden Zeitwert von Verbindlichkeiten für aktienbasierte Barausgleichszahlungen auswirken. IASB hat jetzt eine Anleitung hinzugefügt, die die Rechnungslegungsanforderungen für in bar geleistete anteilsbasierte Vergütungen einführt, die demselben Ansatz folgen, wie er für Aktienbezogene aktienbasierte Vergütungen verwendet wird. Klassifizierung von aktienbasierten Vergütungsgeschäften mit Nettoabwicklungsmerkmalen IASB hat eine Ausnahme in IFRS 2 eingeführt, so dass eine aktienbasierte Vergütung, bei der das Unternehmen die aktienbasierte Vergütungsvereinbarung net abschließt, in voller Höhe als "equity-settled" klassifiziert wird, Basierte Vergütung hätte als "equity-settled" eingestuft, wenn sie nicht die Netto-Settlement-Funktion enthalten hätte. Bilanzierung von Änderungen von aktienbasierten Vergütungsgeschäften von Barausgleich bis zu Eigenkapitalinstrumenten Bisher hat IFRS 2 nicht ausdrücklich auf Situationen eingegangen, in denen sich eine aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich in eine aktienbasierte Vergütung aufgrund von Änderungen an der aktienbasierten Vergütung ändert Die Bedingungen. Der IASB hat folgende Klarstellungen eingebracht: Bei diesen Änderungen wird die ursprüngliche, für die aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich bilanzierte Verbindlichkeit ausgebucht und die aktienbasierte Vergütung, die auf Aktien bezahlt wird, mit dem beizulegenden Zeitwert zum beizulegenden Zeitwert bewertet Wurden bis zum Änderungsdatum aufbereitet. Any difference between the carrying amount of the liability as at the modification date and the amount recognised in equity at the same date would be recognised in profit and loss immediately. Material on this website is 2016 Deloitte Global Services Limited, or a member firm of Deloitte Touche Tohmatsu Limited, or one of their related entities. Weitere Informationen finden Sie unter Rechtliches. Deloitte bezieht sich auf eine oder mehrere von Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (DTTL), ihr Netzwerk von Mitgliedsfirmen und ihren verbundenen Unternehmen. DTTL und jede ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich separate und unabhängige Einheiten. DTTL (auch Deloitte Global genannt) erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Please see deloitte about for a more detailed description of DTTL and its member firms. Korrekturliste für die Silbentrennung Diese Wörter dienen als Ausnahmen. Sobald sie eingegeben werden, werden sie nur an den angegebenen Silbentrennungspunkten getrennt. Each word should be on a separate line. Share-Based Payment This Statement is a revision of FASB Statement No. 123, Accounting for Stock-Based Compensation. Diese Aussage ersetzt die APB-Stellungnahme Nr. 25, die Bilanzierung von Aktien an Mitarbeiter und die damit verbundene Umsetzung. Geltungsbereich dieser Erklärung Diese Erklärung enthält Standards für die Bilanzierung von Geschäften, bei denen ein Unternehmen seine Eigenkapitalinstrumente für Waren oder Dienstleistungen tauscht. Sie bezieht sich auch auf Transaktionen, bei denen ein Unternehmen Verbindlichkeiten im Austausch für Waren oder Dienstleistungen einführt, die auf dem beizulegenden Zeitwert der entityrsquos-Eigenkapitalinstrumente beruhen oder die durch die Ausgabe dieser Eigenkapitalinstrumente beglichen werden können. Diese Aufstellung konzentriert sich in erster Linie auf die Bilanzierung von Geschäften, in denen ein Unternehmen Mitarbeiterbeteiligungen an aktienbasierten Vergütungsvorgängen erlangt. Diese Aufstellung ändert die Rechnungsführungsrichtlinie für aktienbasierte Vergütungsgeschäfte mit anderen Parteien als Mitarbeitern, die in der ursprünglichen Ausgabe 131 und der EITF-Ausgabe Nr. 96-18, ldquoAccounting für Eigenkapitalinstrumente, die an andere als Mitarbeiter ausgegeben werden, nicht aus In Verbindung mit Selling, Goods or Services. rdquo Diese Aussage bezieht sich nicht auf die Bilanzierung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen, die der AICPA Statement of Position 93-6, Employersrsquo Accounting for Employee Stock Ownership Plans unterliegen. Gründe für die Ausstellung dieser Erklärung Die wichtigsten Gründe für die Erteilung dieser Erklärung sind: Anliegen Bedenken der Nutzer und andere. Benutzer von Abschlüssen, einschließlich institutioneller und individueller Anleger, sowie viele andere Parteien, die dem FASB ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht haben, dass die Anwendung der 25rsquos-Intrinsic-Value-Methode zu Finanzausweisen führt, die die wirtschaftlichen Transaktionen, die den Emittenten betreffen, nicht zuverlässig darstellen Und den Verbrauch von Mitarbeiterleistungen im Austausch für Eigenkapitalinstrumente. Jahresabschlüsse, die nicht vertrauenswürdig vertreten diese wirtschaftlichen Transaktionen können die Issuerrsquos gemeldete finanzielle Situation und die Ergebnisse der Operationen, die zu einer unangemessenen Aufteilung der Ressourcen auf den Kapitalmärkten führen kann verzerren. Ein Teil der FASBrsquos-Mission ist es, die Standards der Finanzbuchhaltung zum Nutzen der Nutzer von Finanzinformationen zu verbessern. Diese Erklärung befasst sich mit dem Nutzerrisiko und anderen Bedenken, dass ein Unternehmen die Anschaffungskosten der im Rahmen von aktienbasierten Vergütungstransaktionen erhaltenen Mitarbeiterleistungen anerkennt und damit die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Transaktionen im Jahresabschluss widerspiegelt. Verbesserung der Vergleichbarkeit der gemeldeten Finanzdaten durch die Beseitigung alternativer Bilanzierungsmethoden. In den vergangenen Jahren haben rund 750 Aktiengesellschaften freiwillig ihre Absicht verabschiedet, die auf Fair Value basierende Methode zur Bilanzierung von aktienbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Mitarbeitern anzunehmen. Andere Unternehmen weiterhin zu verwenden Meinung 25rsquos intrinsic value Methode. Der Vorstand ist der Auffassung, dass ähnliche wirtschaftliche Transaktionen in ähnlicher Weise berücksichtigt werden sollten (dh aktienbasierte Vergütungsgeschäfte mit Mitarbeitern sollten nach einer Methode bilanziert werden). Im Einklang mit dem Schluss in der ursprünglichen Feststellung 123 ist der Vorstand der Auffassung, dass diese Transaktionen nach einer auf Fair Value basierenden Methode bilanziert werden sollten. Durch das Erfordernis der Fair Value-Methode für alle öffentlichen Körperschaften wird in dieser Aussage eine alternative Bilanzierungsmethode eliminiert, so dass ähnliche wirtschaftliche Transaktionen in ähnlicher Weise bilanziert werden. Vereinfachung der US-GAAP. Der Board ist der Ansicht, dass U. S. allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze (GAAP) nach Möglichkeit vereinfacht werden sollten. Das Erfordernis, dass alle Unternehmen denselben Rechnungslegungsstandard verfolgen und die Streichung der 25rsquos-Intrinsic-Value-Methode und die damit verbundene detaillierte und formgesteuerte Implementierungsberatung beseitigen, vereinfacht die maßgebende Literatur. Konvergenz mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Diese Aussage wird zu einer größeren internationalen Vergleichbarkeit bei der Bilanzierung von aktienbasierten Vergütungsvorgängen führen. Im Februar 2004 hat der International Accounting Standards Board (IASB), dessen Standards von Unternehmen in vielen Ländern gefolgt sind, den International Financial Reporting Standard (IFRS) 2, Aktienbasierte Vergütung, veröffentlicht. IFRS 2 verlangt, dass alle Unternehmen einen Aufwand für alle im aktienbasierten Vergütungstransaktio - nen erhaltenen Mitarbeiterleistungen unter Anwendung einer auf Fair Value basierenden Methode ermitteln, die in der Mehrheit der in der Erläuterung 123 festgelegten Fair Value-Methode und den Verbesserungen ähnlich ist Die sich aus dieser Erklärung ergeben. Die Konvergenz zu einer gemeinsamen Reihe von qualitativ hochwertigen Rechnungslegungsstandards für aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Mitarbeitern verbessert die Vergleichbarkeit von Finanzinformationen weltweit und macht die Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die sowohl nach US-GAAP als auch nach internationalen Rechnungslegungsstandards Abschlüsse veröffentlichen, weniger belastend. Keybestimmungen dieser Aussage Diese Aussage verlangt von einer öffentlichen Stelle, die im Zusammenhang mit der Vergabe von Eigenkapitalinstrumenten auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes des Zuschusses (mit begrenzten Ausnahmen) erhaltenen Kosten der Mitarbeiterleistungen zu bewerten. Diese Kosten werden über den Zeitraum anerkannt, in dem ein Mitarbeiter im Austausch für die Vergabe der erforderlichen Dienstzeit (in der Regel die Wartezeit) verpflichtet ist. Für Eigenkapitalinstrumente, für die die Mitarbeiter die erforderliche Leistung nicht leisten, werden keine Vergütungskosten erfasst. Mitarbeiterbeteiligungspläne führen nicht zu einer Anerkennung von Entschädigungskosten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, dass diese Bedingungen weitgehend identisch sind mit den entsprechenden Bedingungen in Statement 123. Ein nicht-öffentliches Unternehmen misst ebenfalls die Kosten der erhaltenen Leistungen im Austausch für eine Vergabe Von Eigenkapitalinstrumenten, die sich auf den beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente stützen, außer unter bestimmten Umständen. Wenn es nicht möglich ist, den beizulegenden Zeitwert von Aktienoptionsoptionen und ähnlichen Instrumenten vernünftigerweise abzuschätzen, weil es nicht praktikabel ist, die erwartete Volatilität des Aktienkurses der Gesellschaft zu schätzen, ist ein nicht öffentliches Unternehmen verpflichtet, seine Wertpapiere von Aktienoptionsoptionen zu bewerten Ähnliche Instrumente, die auf einem Wert basieren, der unter Verwendung der historischen Volatilität eines geeigneten Branchenindexindex anstelle der erwarteten Volatilität seines Aktienkurses berechnet wird. Eine öffentliche Stelle misst anfänglich die Kosten der erhaltenen Mitarbeiterleistungen im Austausch für eine Vergabe von Verbindlichkeitsinstrumenten auf der Grundlage ihres aktuellen beizulegenden Zeitwertes. Der beizulegende Zeitwert dieser Vergütung wird nachträglich an jedem Bilanzstichtag bis zum Erfüllungstag neu bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts während der erforderlichen Dienstzeit werden als Entschädigungskosten über diesen Zeitraum erfasst. Eine nicht öffentlich-rechtliche Körperschaft kann beschließen, ihre Verbindlichkeitsprüfungen zu ihrem inneren Wert durch den Tag der Abrechnung zu messen. Der beizulegende Zeitwert von Mitarbeiteraktienoptionen und ähnlichen Instrumenten wird unter Verwendung von Optionspreismodellen geschätzt, die auf die einzigartigen Merkmale dieser Instrumente abgestimmt sind (sofern nicht beobachtbare Marktpreise für dieselben oder ähnliche Instrumente verfügbar sind). Wird ein Eigenkapitalnachweis nach dem Tag der Gewährung des Zuschusses geändert, werden Schadenersatzkosten in Höhe des Überschusses des beizulegenden Zeitwertes der geänderten Vergütung über den beizulegenden Zeitwert der ursprünglichen Vergabe unmittelbar vor der Änderung erfasst. Steuerliche Mehrwertansprüche, wie sie in dieser Erklärung definiert sind, werden als Kapitalvergütung angesetzt. Der durch diese Steuerüberschüsse erzielte Barausweis wird in der Kapitalflussrechnung als Finanzierung der Mittelzuflüsse dargestellt. Die Abschreibung aktiver latenter Steuern auf nicht realisierte steuerliche Vergünstigungen, die mit den anerkannten Vergütungskosten verbunden sind, wird als Ertragsteueraufwand erfasst, es sei denn, es bestehen steuerliche Mehrwertsteigerungen aus früheren Vergütungen, die in der Kapitalrücklage verbleiben. Die Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen sowohl der öffentlichen als auch der nicht öffentlich-rechtlichen Körperschaften werden Informationen zur Unterstützung der Nutzer von Finanzinformationen offenlegen, um die Art der anteilsbasierten Vergütungstransaktionen und die Auswirkungen dieser Transaktionen auf den Abschluss zu verstehen. Diese Aussage ändert die Praxis und verbessert die Finanzberichterstattung Diese Aussage beseitigt die Alternative zur Verwendung der Stellungnahme 25rsquos intrinsic value Methode der Rechnungslegung, die in Statement 123 als ursprünglich herausgegeben wurde. Nach der Stellungnahme 25 führte die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter im Allgemeinen zu einer Anerkennung von Entschädigungskosten. Diese Erklärung verpflichtet die Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Vergabe von Eigenkapitalinstrumenten auf der Basis des beizulegenden Zeitwertes dieser Prämien erhaltenen Anschaffungskosten (mit begrenzten Ausnahmen) zu bewerten. Die Anerkennung dieser Entschädigungskosten ermöglicht es Anwendern von Abschlüssen, die wirtschaftlichen Transaktionen, die ein Unternehmen betreffen, besser zu verstehen und bessere Entscheidungen zur Ressourcenallokation zu treffen. Solche Informationen speziell helfen Benutzern der Jahresabschlüsse verstehen, dass die Auswirkungen der aktienbasierten Vergütung Transaktionen auf eine Entityrsquos Finanzlage und Ergebnisse der Operationen haben. Diese Aussage wird auch die Vergleichbarkeit durch die Beseitigung einer von zwei verschiedenen Methoden der Bilanzierung von aktienbasierten Vergütungssystemen verbessern und damit auch die bestehenden US-GAAP vereinfachen. Die Eliminierung unterschiedlicher Bilanzierungsmethoden für die gleichen Transaktionen führt zu einer besseren Vergleichbarkeit der Abschlüsse, da ähnliche wirtschaftliche Transaktionen ähnlich berücksichtigt werden. Die auf Fair Value basierende Methode in dieser Aussage ist in der Mehrheit der Fair Value-Methode in Statement 123 ähnlich. Allerdings sind die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden: Öffentliche Stellen sind verpflichtet, Verbindlichkeiten zu erfassen, die den Mitarbeitern im aktienbasierten Vergütungsgeschäft zum beizulegenden Zeitwert entstehen. Nicht öffentlich-rechtliche Körperschaften können ihre Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern, die im anteilsbasierten Vergütungsgeschäft anfallen, mit ihrem inneren Wert messen. Nach der Statement 123 wurden alle anteilsbasierten Vergütungsverbindlichkeiten zu ihrem inneren Wert bewertet. Nicht öffentlich-rechtliche Körperschaften sind verpflichtet, die Veräußerung von Eigenkapitalinstrumenten nach der beizulegenden Zeitwertmethode zu berücksichtigen, es sei denn, es ist nicht möglich, den beizulegenden Zeitwert der Gewährung von Aktienoptionsoptionen und ähnlichen Instrumenten angemessen abzuschätzen, da es nicht möglich ist, Erwartete Volatilität des entityrsquos-Aktienkurses. In dieser Situation wird das Unternehmen diese Instrumente berücksichtigen, die auf einem Wert beruhen, der berechnet wird, indem die historische Volatilität eines geeigneten Branchenindex für die erwartete Volatilität des Aktienkurses ersetzt wird. Das Statement 123 ermöglichte es einem nicht öffentlich-rechtlichen Unternehmen, seine Beteiligungsquoten entweder nach der Methode des beizulegenden Zeitwerts oder nach der Methode des Mindestwertes zu bewerten. Für die Schätzung der Anzahl der Instrumente, für die die erforderliche Leistung erwartet wird, sind Angaben zu machen. Statement 123 Zulässige Entschädigungsleistungen bei Verzugsfällen. Kostenbezogene Vergütungskosten für eine Änderung der Bedingungen der Vergabe werden durch Vergleich des beizulegenden Zeitwerts der geänderten Prämie mit dem beizulegenden Zeitwert der Prämie unmittelbar vor der Änderung ermittelt. Die Feststellung 123 verlangt, dass die Auswirkungen einer Änderung als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der geänderten Prämie zum Zeitpunkt der Gewährung und dem Wert der Prämie unmittelbar vor der auf der Grundlage der kürzeren (1) verbleibenden Veränderung gemessen werden Leben oder (2) die erwartete Lebensdauer des modifizierten Prämie. Diese Aussage auch klärt und erweitert Aussage 123rsquos Führung in mehreren Bereichen, einschließlich der Messung des beizulegenden Zeitwertes, die Klassifizierung einer Auszeichnung als Eigenkapital oder als eine Haftung, und die Zuweisung von Entschädigung Kosten für die Berichtsperioden Darüber hinaus ändert diese Erklärung die FASB-Aufstellung Nr. 95, Kapitalflussrechnung, um zu verlangen, dass überschüssige Steuervorteile als Finanzierungsmittelzufluss und nicht als Absenkung der gezahlten Steuern ausgewiesen werden. Wie die Schlussfolgerungen aus dieser Stellungnahme zum FASBrsquos-Rahmenkonzept gehören FASB-Konzepte Die Erklärung Nr. 1, Ziele der Finanzberichterstattung durch Wirtschaftsunternehmen, besagt, dass die Finanzberichterstattung Informationen liefern sollte, die für die Erarbeitung wirtschaftlicher und unternehmerischer Entscheidungen von Nutzen sind. Die Anerkennung von Entschädigungskosten, die durch die Entgegennahme von Mitarbeiterservices im Austausch für wertvolle Eigenkapitalinstrumente des Arbeitgebers entstehen, wird dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen, indem relevantere und zuverlässigere Informationen über die Kosten des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt werden, um Mitarbeiterdienste auf dem Markt zu erhalten. Das FASB Concepts-Statement Nr. 2, Qualitative Merkmale von Accounting Information, erklärt, dass die Vergleichbarkeit von Finanzinformationen wichtig ist, da Informationen über eine Unternehmenseinheit sehr nützlich sind, wenn sie mit ähnlichen Informationen über andere Unternehmen vergleichbar sind. Die Ermittlung der auf Fair Value basierenden Methode der Rechnungslegung als erforderliche Methode wird die Vergleichbarkeit erhöhen, da ähnliche wirtschaftliche Transaktionen ähnlich berücksichtigt werden, was die Nützlichkeit von Finanzinformationen verbessern wird. Das Erfordernis der Fair Value-Methode erhöht auch die Neutralität der daraus resultierenden Finanzberichterstattung durch die Beseitigung der Bilanzierungs-Neigung zur Verwendung bestimmter Arten von Mitarbeiteraktienoptionen für Entschädigungen. Vollständigkeit wird in Concepts Statement 2 als ein wesentliches Element der repräsentativen Treue und Relevanz identifiziert. Um die Gesamtkosten der Dienst - leistungen der Gesellschaft zutreffend darstellen zu können, sollten die im Austausch für die Vergabe von aktienbasierten Vergütungen erhaltenen Dienst - leistungen in diesem Jahresabschluss berücksichtigt werden. FASB Concepts Statement Nr. 6, Elemente des Jahresabschlusses, definiert Vermögenswerte als wahrscheinliche zukünftige wirtschaftliche Vorteile, die durch ein bestimmtes Unternehmen infolge früherer Geschäfte oder Ereignisse erzielt oder beherrscht werden. Employee Dienstleistungen im Austausch für die Vergabe von Aktien-basierte Vergütung als Vermögenswerte qualifizieren, obwohl nur momentarilymdashas das Unternehmen erhält und nutzt sie, obwohl ihre Verwendung kann schaffen oder Wertschöpfung für andere Vermögenswerte des Unternehmens. Diese Erklärung verbessert die Bilanzierung eines entityrsquos Vermögenswerte aus dem Erhalt der Mitarbeiter-Dienstleistungen im Austausch für eine Equity-Vergabe, indem die Kosten für diese Vermögenswerte entweder aufwandswirksam, wenn verbraucht oder aktiviert als Teil eines anderen Vermögenswertes des Unternehmens (als zulässig Nach US-GAAP). Kosten und Nutzen Die Mission des FASB ist die Festlegung und Verbesserung der Standards der Finanzbuchhaltung und der Berichterstattung für die Aus - und Weiterbildung der Öffentlichkeit, einschließlich der Ersteller, Wirtschaftsprüfer und Nutzer von Finanzinformationen. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe bemüht sich der Verwaltungsrat darum, festzustellen, dass ein vorgeschlagener Standard einen erheblichen Bedarf erfüllt und dass die Kosten, die dieser Norm im Vergleich zu anderen Alternativen auferlegt werden, in Bezug auf den Gesamtnutzen der daraus resultierenden Informationen gerechtfertigt sind. Die Prüfung der einzelnen Themen in einem Projekt beinhaltet die subjektive Abwägung der inkrementellen Verbesserung der Finanzberichterstattung gegenüber den inkrementellen Kosten der Implementierung der identifizierten Alternativen. Am Ende dieses Prozesses berücksichtigt der Vorstand die Rechnungslegungsvorschriften insgesamt und bewertet die wahrgenommenen Leistungen und die damit verbundenen wahrgenommenen Kosten qualitativ. Mehrere Verfahren wurden vor der Ausgabe dieser Erklärung durchgeführt, um dem Board bei der Einschätzung der erwarteten Kosten zu helfen, die mit der Durchführung der erforderlichen Anwendung der Fair Value-basierten Bilanzierungsmethode verbunden sind. Zu diesen Verfahren gehörten eine Überprüfung der auf dem Exposure Draft eingegangenen Schreiben, ein Feldbesuchsprogramm, eine Umfrage bei kommerziellen Softwareanbietern sowie Gespräche mit Mitgliedern der Optionsbewertungsgruppe, die der Vorstand zur Information und Beratung zur Verbesserung der Leitlinien in der Bilanz 123 zur Bewertung des beizulegenden Zeitwertes von Aktienoptionen und ähnlichen Instrumenten, die an Arbeitnehmer in Entschädigungsvereinbarungen ausgegeben wurden. Zu dieser Gruppe gehörten Bewertungsexperten aus der Vergütungsberatung, dem Risikomanagement, dem Investmentbanking und den akademischen Kreisen. Darüber hinaus diskutierte der Vorstand die Themen des Projekts mit weiteren Gutachtern, Vergütungsberatern und zahlreichen weiteren Konstituenten. Nach Prüfung der Ergebnisse dieser Kosten-Nutzen-Verfahren kam der Board zu dem Schluss, dass diese Aussage die Finanzberichterstattung hinreichend verbessern wird, um die Kosten zu rechtfertigen, die sie erheben wird. Die tatsächlichen Daten und Übergangsbestimmungen dieser Aussage Diese Aussage ist wirksam: Für öffentliche Stellen, die nicht als kleine Unternehmen Emittenten mdashas von Beginn der ersten Zwischenbericht oder Jahresberichtsperiode, die nach dem 15. Juni 2005 beginnt Für öffentliche Stellen, die Datei so klein Business issuersmdashas vom Beginn der ersten Zwischen - oder Jahresberichtsperiode, die nach dem 15. Dezember 2005 beginnt. Für nichtöffentliche Gesellschaften mdashas zu Beginn der ersten Jahresberichtsperiode, die nach dem 15. Dezember 2005 beginnt. Diese Erklärung gilt für alle nach dem erforderlichen wirksamen Datum und zu den Preisen geändert, zurückgekauft oder storniert nach diesem Datum. Der kumulative Effekt der erstmaligen Anwendung dieser Erklärung wird, soweit zutreffend, zum geplanten Wirksamkeitszeitpunkt anerkannt. Ab dem geforderten Zeitpunkt des Inkrafttretens werden alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften und jene nicht öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die die Fair-Value-Methode für die Anerkennung oder Offenlegung gemäß Statement 123 verwenden, diese Aussage mit einer modifizierten Version der prospektiven Anwendung anwenden. Im Rahmen dieser Überleitungsmethode werden die Vergütungskosten am oder nach dem erforderlichen Inkrafttreten für den Teil der noch ausstehenden Prämien, für die die erforderliche Leistung noch nicht erbracht wurde, basierend auf dem beizulegenden Zeitwert der Prämien, die nach dem Statement 123 berechnet wurden, erfasst Anerkennung oder Proforma-Offenlegung. Für die Zeiträume vor dem geforderten Zeitpunkt können diese Unternehmen eine modifizierte Version der rückwirkenden Anwendung anwenden, in der die Jahresabschlüsse für vorhergehende Perioden entsprechend den Pro-Forma-Angaben, die für diese Perioden gemäß der Statement 123 erforderlich sind, angepasst werden Die Mindestwertmethode in Statement 123 entweder für die Anerkennung oder für die Pro-forma-Offenlegung erforderlich ist, um die prospektive Übergangsmethode ab dem geforderten Stichtag anzuwenden. Die vorzeitige Anwendung dieser Erklärung für Zwischen - oder Jahresberichte, für die keine Abschlüsse oder Zwischenberichte abgegeben wurden, wird gefördert. PRÄSENZBIBLIOTHEK

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